Die Nachschusspflicht bezeichnet die Verpflichtung von Gesellschaftern oder Mitgliedern eines Unternehmens oder einer Genossenschaft, zusätzliches Kapital nachzuzahlen, wenn das Eigenkapital des Unternehmens nicht ausreicht, um Verluste zu decken. Sie tritt insbesondere in bestimmten Unternehmensformen auf, bei denen die Haftung über die ursprüngliche Einlage hinausgehen kann.
Wo gibt es eine Nachschusspflicht?
Genossenschaften
Bei eingetragenen Genossenschaften (eG) kann eine Nachschusspflicht bestehen, wenn sie in der Satzung festgelegt ist. Mitglieder müssen dann im Insolvenzfall oder bei finanziellen Engpässen zusätzliches Kapital beisteuern.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Aktionäre einer KGaA haben in der Regel keine Nachschusspflicht, während der Komplementär unbeschränkt haftet.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Offene Handelsgesellschaften (OHG)
Da Gesellschafter hier ohnehin unbeschränkt haften, gibt es keine klassische Nachschusspflicht – die Gesellschafter haften direkt für die Schulden.
Genossenschaftsbanken und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Mitglieder können verpflichtet werden, zusätzliches Kapital nachzuschießen, wenn die finanzielle Lage der Organisation dies erfordert.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Normalerweise besteht keine Nachschusspflicht, da die Haftung auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist. Eine Ausnahme kann bei einer GmbH vorkommen, wenn im Gesellschaftsvertrag eine sogenannte differenzierte Nachschusspflicht vereinbart wurde.
Unterschied zur persönlichen Haftung
Die Nachschusspflicht bedeutet nicht automatisch eine persönliche, unbegrenzte Haftung, sondern verpflichtet nur zur Nachzahlung innerhalb des festgelegten Rahmens. Bei einer GmbH kann sie beispielsweise durch den Gesellschaftsvertrag begrenzt sein, während eine OHG-Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haftet.
Fazit
Die Nachschusspflicht ist eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung, die je nach Rechtsform unterschiedlich geregelt ist. Besonders bei Genossenschaften und bestimmten Personengesellschaften kann sie eine Rolle spielen. Wer in eine Gesellschaft eintritt, sollte daher die vertraglichen Bedingungen genau prüfen, um ungewollte Nachschusspflichten zu vermeiden.