Personengesellschaften
Grundlagen, Vorteile und Herausforderungen
Personengesellschaften sind eine bedeutende Rechtsform im Wirtschaftsleben, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie zeichnen sich durch die enge Verbindung zwischen den Gesellschaftern und dem Unternehmen aus. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften steht bei ihnen die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter und deren unbegrenzte Haftung im Vordergrund. Diese Rechtsform eignet sich besonders für Unternehmen, die auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern setzen und keine hohen Kapitalanforderungen erfüllen müssen.
Definition und Merkmale einer Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der mindestens zwei natürliche oder juristische Personen gemeinschaftlich ein Unternehmen betreiben. Der rechtliche Fokus liegt auf der persönlichen Verantwortung und der individuellen Rolle jedes Gesellschafters. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören:
Arten von Personengesellschaften
In Deutschland gibt es verschiedene Formen von Personengesellschaften, die sich hinsichtlich Haftung, Geschäftsführung und Kapitalaufbringung unterscheiden. Die wichtigsten sind:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft und entsteht bereits durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck. Sie eignet sich besonders für kleinere Unternehmen, Freiberufler oder Projektgemeinschaften. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und gemeinschaftlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Da keine Eintragung ins Handelsregister notwendig ist, ist die Gründung unkompliziert und kostengünstig.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG ist eine Handelsgesellschaft, die sich durch die persönliche Haftung aller Gesellschafter auszeichnet. Sie eignet sich für Unternehmen mit kaufmännischer Tätigkeit und bietet durch die persönliche Haftung der Gesellschafter eine hohe Kreditwürdigkeit. Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Aufgrund der Notwendigkeit einer doppelten Buchführung sowie der Eintragung ins Handelsregister unterliegt die OHG allerdings strengeren Vorschriften als eine GbR.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG unterscheidet sich von der OHG durch die Existenz zweier Gesellschaftertypen: Komplementäre und Kommanditisten. Während Komplementäre unbeschränkt haften und die Geschäftsführung übernehmen, haften Kommanditisten nur mit ihrer Kapitaleinlage und sind meist nicht in die Geschäftsführung eingebunden. Diese Form eignet sich für Unternehmen, die Investoren einbinden möchten, ohne deren Haftung zu erweitern. Besonders attraktiv ist die KG für Familienunternehmen, die Kapitalgeber ohne Mitspracherecht beteiligen möchten.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Die PartG ist speziell für Freiberufler wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte vorgesehen. Sie bietet eine flexible Alternative zur GbR oder OHG, wobei die Haftung der Partner individuell geregelt werden kann. Eine Variante dieser Gesellschaft ist die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Vorteile von Personengesellschaften
Personengesellschaften bieten zahlreiche Vorteile, die sie für viele Unternehmer attraktiv machen:
Einfache Gründung: Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften ist keine notarielle Beurkundung oder Mindesteinlage erforderlich.
Geringe Verwaltungskosten: Die Buchführungs- und Berichtspflichten sind weniger umfangreich als bei Kapitalgesellschaften.
Flexibilität in der Geschäftsführung: Entscheidungen können schnell und direkt von den Gesellschaftern getroffen werden.
Steuerliche Vorteile: Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer, wodurch eine doppelte Besteuerung wie bei Kapitalgesellschaften vermieden wird.
Individuelle Vertragsgestaltung: Die Gesellschafter können ihre Zusammenarbeit und Gewinnverteilung frei vereinbaren.
Höhere Kreditwürdigkeit: Durch die persönliche Haftung der Gesellschafter sind Banken oft bereit, Kredite zu besseren Konditionen zu gewähren.
Herausforderungen und Nachteile
Trotz ihrer Vorteile bringen Personengesellschaften auch Herausforderungen mit sich:
Unbeschränkte Haftung: Gesellschafter haften in den meisten Fällen mit ihrem gesamten Privatvermögen, was ein erhebliches Risiko darstellt.
Abhängigkeit von den Gesellschaftern: Das Unternehmen ist oft stark von den individuellen Gesellschaftern abhängig, was den Fortbestand bei Ausscheiden eines Partners gefährden kann.
Eingeschränkte Kapitalbeschaffung: Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften können Personengesellschaften keine Aktien ausgeben, wodurch die Kapitalaufnahme begrenzt ist.
Potenzielle Konflikte: Da Gesellschafter eng zusammenarbeiten und oft gleichberechtigt sind, können Meinungsverschiedenheiten den Geschäftsbetrieb belasten.
Höhere Steuerlast bei steigenden Gewinnen: Da Gewinne direkt dem persönlichen Einkommen der Gesellschafter zugerechnet werden, können hohe Einkünfte zu einem höheren Steuersatz führen.
Personengesellschaften vs. Kapitalgesellschaften
Ob eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft die bessere Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Gründung einer Personengesellschaft
Die Gründung einer Personengesellschaft in Deutschland – etwa einer GbR, OHG oder KG – ist grundsätzlich unkomplizierter als bei Kapitalgesellschaften, erfordert aber dennoch einige formale Schritte. Der genaue Ablauf hängt von der gewählten Gesellschaftsform ab, aber die Grundstruktur ist ähnlich.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Vorgänge und Anträge zur Gründung einer Personengesellschaft:
Gesellschaftsform wählen
Mögliche Formen:
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – für nicht-kaufmännische Zwecke
- OHG (Offene Handelsgesellschaft) – bei kaufmännischem Gewerbe
- KG (Kommanditgesellschaft) – mit Komplementär (volle Haftung) und Kommanditist (beschränkte Haftung)
Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Nicht zwingend schriftlich, aber dringend empfohlen
Regelt:
- Name und Sitz
- Zweck der Gesellschaft
- Beiträge der Gesellschafter (Geld, Sacheinlagen, Arbeitsleistung)
- Geschäftsführung und Vertretung
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Kündigungs- und Auflösungsregelungen
Bei der KG müssen Komplementär und Kommanditist genau unterschieden werden.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Wann? Wenn ein Gewerbebetrieb (z. B. Einzelhandel, Handwerk) ausgeübt wird
Wo? Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat
Wer? Alle geschäftsführenden Gesellschafter (GbR, OHG) oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter (KG)
Unterlagen:
- Personalausweis Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- Formular zur Gewerbeanmeldung
- ggf. Nachweise zu Genehmigungen (z. B. Handwerkskarte)
Freiberufliche GbRs müssen nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden, aber beim Finanzamt.
Eintragung ins Handelsregister (bei OHG und KG)
- Zuständig: Amtsgericht / Registergericht
- Erforderlich für: OHG und KG (nicht GbR)
- Notarielle Beurkundung: Ja, die Anmeldung muss durch einen Notar erfolgen
- Einzutragende Angaben: Firmenname, Sitz, Gesellschafter, Vertretungsregelung
Anmeldung beim Finanzamt
Ablauf:
Nach Gewerbeanmeldung erfolgt automatische Meldung an das Finanzamt. Alle Gesellschaftsformen (auch GbR) müssen dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
Wichtig:
- Vergabe einer Steuernummer
- Anmeldung zur Umsatzsteuer, evtl. Wahl der Kleinunternehmerregelung
- Angabe über Art der Buchführung (EÜR oder Bilanz)
Anmeldung bei weiteren Stellen
- Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung), Pflichtmeldung innerhalb einer Woche
- IHK oder HWK Automatische Mitgliedschaft bei Gewerbebetrieb
- Sozialversicherung (freiwillig oder pflichtig, je nach Tätigkeit und Konstellation)
- Ggf. Eintragung in die Handwerksrolle (bei zulassungspflichtigem Handwerk)
Geschäftskonto und Buchführung
Geschäftskonto eröffnen (nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen)
Buchführung:
- GbR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- OHG/KG: Bilanzierungspflicht bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte oder im Handelsregister eingetragen
Fazit zur Personengesellschaft
Personengesellschaften sind eine flexible und einfach zu gründende Rechtsform, die sich insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eignet. Ihre Vorteile liegen in der direkten Einflussnahme der Gesellschafter, steuerlichen Vorteilen und der geringen bürokratischen Belastung. Allerdings sollten Unternehmer die unbeschränkte Haftung und die potenziellen Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung berücksichtigen. Je nach Unternehmensziel und Risikobereitschaft kann eine Personengesellschaft die richtige Wahl sein oder aber eine Kapitalgesellschaft mehr Sicherheit und Finanzierungsmöglichkeiten bieten. Ein sorgfältiger Vergleich der jeweiligen Vor- und Nachteile hilft dabei, die passende Rechtsform für das eigene Unternehmen zu wählen.