In den vergangenen Jahren hat die Corona-Pandemie viele Unternehmen weltweit in eine existenzielle Krise gestürzt, und schnelle finanzielle Hilfsmaßnahmen waren notwendig, um das wirtschaftliche Überleben sicherzustellen. In Sachsen mussten rund 70.000 Unternehmen gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) darlegen, wie sie die erhaltenen Corona-Soforthilfen genutzt haben. Dies geschieht im Rahmen eines Rückmeldeverfahrens, das vom Bund über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingeleitet wurde. Doch die Art und Weise, wie dieses Verfahren umgesetzt wird, birgt große Herausforderungen und Unsicherheiten für die Unternehmen.
Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig, argumentiert, dass es ungerecht sei, heutige Maßstäbe auf Hilfsgelder anzuwenden, die in einer Notsituation ausbezahlt wurden. Die mehrfachen Anpassungen der Richtlinien führten zudem zu Verwirrung. Auch Volker Lux von der Handwerkskammer hebt hervor, dass gerade kleine Unternehmen und das Handwerk ums Überleben kämpften und nun erneut belastet werden.
Die Forderungen der Wirtschaftskammern sind klar: Rückforderungen sollen sich nur auf tatsächlich nachweisbare Überzahlungen beschränken. Flächendeckende Prüfungen sollten vermieden werden, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Besonders wichtig ist es, den Unternehmen genügend Zeit für eventuelle Rückzahlungen zu geben und die steuerliche Absetzbarkeit dieser Zahlungen sicherzustellen. Eine bundesweit einheitliche Regelung wäre wünschenswert.
Das Ziel muss sein, pragmatische Lösungen zu finden, welche die Unternehmen nicht weiter in Bedrängnis bringen, sondern unterstützen. Die Unterstützung der SAB bei der Umsetzung des Verfahrens ist anerkannt, doch der Appell richtet sich an die politischen Entscheidungsträger: Jetzt ist Handlungsbedarf gefragt, um eine faire und zukunftsorientierte Lösung sicherzustellen. Die Wirtschaftskammern stehen dabei weiterhin als Unterstützer an der Seite der Unternehmen.