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Varianten der Riesterverträge

Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten.

Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.

Rentenversicherungen

Diese Angebote bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund. Anders als Banken und Fondsgesellschaften garantieren die meisten Versicherer eine lebenslange Rente. Wer wie vereinbart einzahlt, weiß bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine Riester-Rente später mindestens ausfallen wird. Einige Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an. Bei diesen Angeboten werden Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt.

Banksparpläne

Die Riester-Förderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn zusätzliche Rentenversicherungen für ihre Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen.

Fondssparpläne

Riester-Fondssparpläne bieten wie Banksparpläne einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.

Zusatzversicherungen

Riester-Verträge können mit zusätzlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kombiniert werden. Die staatliche Förderung wird dadurch nicht gefährdet. Ein Teil der Beiträge wird entsprechend für den Risikoschutz verwendet, die spätere Rente fällt dadurch geringer aus. Allerdings dürfen nur maximal 15 Prozent des Gesamtbeitrages in Invaliditätsleistungen fließen. Hinterbliebenenschutz kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden.

Das im Todesfall zur Verfügung stehende Vorsorgekapital aus der Riester-Rente kann zwar vererbt werden. In diesem Fall werden jedoch bereits gewährte Zulagen und die Steuerersparnis abgezogen. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen Riester-Vertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Voraussetzung ist auch, dass er nicht dauernd getrennt von seinem verstorbenen Partner gelebt hat.

Was beim Abschluss einer Riester-Rente zu beachten ist


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