| Fragen und
Antworten |
| Um das
Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge... |
garantieren,
dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die
eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung
stehen. |
| Um das
Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge... |
eine
lebenslange Rente zusagen. Für Auszahlungspläne der Banken
und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des
zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in
eine Rentenversicherung eingebracht wird. |
| Um das
Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge... |
ihre
Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen..
|
| Um das
Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge... |

die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die
Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf
Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr
2005 abgeschlossen werden. |
| Um das
Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge... |

sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens
einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens
aus der Riester-Rente entnommen werden.. |
Wussten Sie schon...
|

das die
ERGO Direkt ,
Deutschlands meistgewählter Direktversicherer ist? |
|
 |
|
 |
Was ist eine Riester Rente?
Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen privaten
Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Wer einen
Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in
vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung.
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte
Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der
jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung
erfüllt.
Zertifizierte Riester-Verträge werden von
Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften
angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private
Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe
besteuert.
In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen
- in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu
gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte
Selbstständige.
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II,
- Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind,
haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen
eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft
getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall,
dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine
zertifizierte Riester-Rente einzahlt.
Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Der Versicherte stellt
den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er
kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss damit
beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen.
Kategoriezugehörigkeit
Weitere Themen
Service
|