Die Ausbildungsverordnung für das Tischlerhandwerk beschreibt verbindlich, wie die Lehre aufgebaut ist, welche Inhalte vermittelt werden und welche Fertigkeiten ein angehender Tischler Schritt für Schritt zu beherrschen hat. Sie ist gewissermaßen das schriftlich festgehaltene Fundament, auf dem die gesamte Ausbildung ruht – so, wie es seit Generationen üblich ist.
Zweck der Ausbildungsverordnung
Sie sorgt dafür, dass überall im Land nach denselben handwerklichen Grundsätzen ausgebildet wird. Egal ob kleiner Familienbetrieb oder größerer Betrieb: Die Ausbildungsinhalte müssen den gleichen Maßstäben folgen, damit am Ende ein Tischler hervorgeht, der solide Kenntnisse und Fertigkeiten mitbringt.
Struktur der Ausbildung
Die Ausbildung ist in der Regel auf drei Jahre angelegt und gliedert sich klassisch in:
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Grundbildung im ersten Jahr
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Fachbildung im zweiten und dritten Jahr
Dieser Aufbau hat sich bewährt und sorgt dafür, dass zuerst das Handwerkszeug – ganz im wörtlichen Sinne – erlernt wird, bevor man sich an komplexere Arbeiten und Maschinen wagt.
Inhalte der Verordnung
Die Ausbildungsverordnung legt genau fest, was vermittelt werden muss. Dazu gehören unter anderem:
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Holzarten und Werkstoffe kennen und richtig einsetzen
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Handwerkzeuge fachgerecht benutzen
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Holzverbindungen traditionell herstellen (Zapfen, Schlitz, Grat usw.)
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Maschinen- und CNC-Technik sicher bedienen
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Oberflächenbehandlung von schleifen bis lackieren
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Konstruktion und Montage von Möbeln und Bauelementen
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Planen, Zeichnen, Lesen von Werkzeichnungen
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Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung
Dabei bleibt viel Raum für die traditionellen Arbeitsweisen, die über Jahrzehnte hinweg den Charakter des Handwerks geprägt haben.
Prüfungen
Die Verordnung enthält außerdem:
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die Anforderungen für die Zwischenprüfung, die meist nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfindet
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die Vorgaben für die Gesellenprüfung, in der ein Arbeitsstück (das sogenannte Gesellenstück) und praktische wie theoretische Prüfungen verlangt werden
Das Gesellenstück ist ein Höhepunkt der Lehre – eine Tradition, die zeigt, wie sich Können, Erfahrung und handwerkliche Sorgfalt vereinen.
Bedeutung für Ausbilder und Auszubildende
Die Ausbildungsverordnung ist für beide Seiten verpflichtend.
Sie hilft:
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dem Betrieb, die Ausbildung sauber zu strukturieren
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dem Auszubildenden, zu wissen, was erwartet wird und welche Fertigkeiten Schritt für Schritt erlernt werden müssen
So wird eine solide Basis geschaffen, wie sie im Handwerk seit jeher selbstverständlich ist.
Ausbildungsordnung oder Ausbildungsverordnung?
Der Begriff „Ausbildungsordnung“ wird umgangssprachlich häufig verwendet, ist aber nicht der offizielle Begriff. Offiziell sprechen Gesetze und Verordnungen vom „Ausbildungsverordnung“ nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Historisch hat sich diese klare Trennung immer bewährt:
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Ausbildungsverordnung → rechtlich verbindliches Dokument auf Bundesebene, regelt Inhalte, Fertigkeiten, Prüfungen.
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Rahmenlehrplan → Schulischer Teil, vom Land festgelegt.
Die Berufsschulen
Für die Schulen gibt es zwar zusätzlich den Rahmenlehrplan, der vom Bund-Länder-Ausschuss erstellt wird.
Aber der Unterricht orientiert sich immer ergänzend an der Ausbildungsordnung, weil beide zusammen das Berufsbild prägen.
Die Schule vermittelt also genau die Kenntnisse, die laut Verordnung für den Beruf nötig sind – nur eben auf schulischem Weg.
Die Prüfungsausschüsse Innung / HWK
Die Gesellen- und Zwischenprüfungen werden streng nach den Vorgaben der Ausbildungsverordnung durchgeführt.
Prüfer dürfen also nichts verlangen, was darin nicht verankert ist – eine Tradition, die für Fairness und Verlässlichkeit sorgt.
Die Auszubildenden
Auch für die Lernenden ist die Ausbildungsordnung verbindlich.
Sie legt fest:
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welche Fertigkeiten sie lernen müssen
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worauf die Prüfungen basieren
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welche Rechte und Pflichten sie während der Lehre haben
Damit wissen Auszubildende genau, was sie können müssen, um die Gesellenprüfung zu bestehen – ein Grundsatz, der schon immer für klare Verhältnisse im Handwerk gesorgt hat.
Die Ausbildungsordnung ist also berufsweit gültig, nicht nur für Ausbildungsbetriebe.
Sie bildet die gemeinsame Grundlage von Betrieb, Schule, Auszubildenden und Prüfungswesen.