Der Tischler als Elektrofachkraft
Ob Einbauküche, Schrankwände, oder einfache Wandtäfelungen,
irgendwann und irgendwo kommt der Tischler mit elektrischen
Betriebsmitteln in Berührung. Grundsätzlich gilt für den Tischler bzw.
jeden Laien: Finger weg! Das Reparieren und Instandhalten darf
nur von Fachkräften durchgeführt werden.
Ein Erweitern von Elektrischen Anlagen (Steckdosen verlegen
und anschließen), das gilt auch für den Privatbereich daheim,
ist grundsätzlich verboten.
Merke: Elektrische Betriebsmittel sind alle
Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden
elektrischer Energie dienen.
Andere Handwerke
Seit der Novellierung der Handwerksordnung im Dezember 2003 haben
sich einige wichtige und interessante Neuigkeiten hinsichtlich der
Ausübung anderer Handwerke ergeben.
Auszug HandwO § 5
Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch
Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit
dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich
zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.
Zusammen mit der BGV A3 der Berufsgenossenschaften, die eine
regelmäßige Wartung und Instandhaltung der im Betrieb befindlichen
elektrischer Anlagen verlangen, können sich für den Tischler neue
festgelegte Tätigkeitsbereiche ergeben.
Kleine Ausbildung
Mit einer kleinen Ausbildung kann die Qualifikation als
Elektrofachkraft mit festgelegter Tätigkeit vermittelt werden.
Wirtschaftlich gesehen kann dies für den Unternehmer durchaus
sinnvoll sein. So kann die Beauftragung eines Elektrikers bei
kleineren Reparaturen und Inbetriebnahmen entfallen (z.B.: Wartung
oder Reparatur der Tischfräse).
Festgelegte Tätigkeiten
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende
Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer
Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen
nur solfestgelegte Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die
Ausbildung nachgewiesen ist.
Diese Tätigkeiten dürfen nur an Anlagen mit Nennspannungen bis
1000 V AC (i.w.:eintausend) bzw. 1500 V DC und
grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt
werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der
Spannungsfreiheit erlaubt.
Ausbildungsrahmen
Die Ausbildung muss Theorie und Praxis umfassen. Die Theoretische
Ausbildung kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich in Absprache
mit dem Unternehmer erfolgen.
Die Ausbildungsdauer muss ausreichend bemessen sein. Je nach Umfang
der festgelegten Tätigkeiten kann eine Ausbildung über mehrere Monate
erforderlich sein.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlichen
Handwerkskammern.
Weiterbilden ja - aber wo?
Anbieter solcher Seminare gibt es mittlerweile wie Sand am Meer.
TÜV, Dekra sind die klassischen Beispiele die solche Lehrgänge
anbieten.
Seit einiger Zeit ist es aber auch möglich eine derartige Ausbildung
im Fernlehrgang zu absolvieren. Die
Studiengemeinschaft Darmstadt
hat
sich dem Thema Elektrofachkraft angenommen. Die bietet den
Lehrgang in zwei Varianten an:
- Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik und sonstiger Berufe, die
Arbeiten an und in Gebäuden ausführen.
- Montage, Wartung und Instandsetzung elektrischer Einrichtungen
von Industriemaschinen.
Dabei zeigt sich, das dass Lernen von zu Hause aus, eine recht
komfortable Lösung ist. Allerdings wird hier Lerndisziplin und
Konsequenz vom Lernenden abverlangt. Und wer kleine Kinder hat, weis
was gemeint ist.
Linkempfehlung
Studiengemeinschaft Darmstadt
Fernlehrgang Elektrofachkraft BGV A3 (evtl. mit Bildungsgutschein).
www.zdh.de
Handwerkskammern.
www.tischler.de
Praxisorientiert.
www.akademie.de
Qualitäts- /Auswahlkriterien und Förderprogramme.

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