Selbstständig

Der Betriebsvermittlungsdienst

Junge Handwerksmeister, die sich selbständig machen möchten, stehen häufig, gerade in traditionellen Bereichen, äußerst engen Märkten gegenüber. Das vorhandene Nachfragerpotential ist aufgeteilt unter den bestehenden Unternehmen.

Auch bei noch so innovativen Ideen bezüglich Produkt, Verfahren und Absatzstrategie, hat es der Newcomer oft schwer, sich den gewünschten Marktanteil zu erobern.

Der Jungmeister blickt oft neidvoll auf solche Kollegen, die entweder in Wachstumsmärkte eintreten oder einen gut eingeführten Betrieb von den Eltern übernehmen können. Aber auch wer nicht aus einer Handwerkerfamilie stammt, hat die Möglichkeit, einen etablierten Handwerksbetrieb zu übernehmen.


VOB / BGB / HOAI VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A und B. BGB Bauvertrag §§ 650 a-v. HOAI

Nachfolger gesucht

Viele Betriebsinhaber nähern sich der Altersgrenze. Hier wird die Frage nach dem "wann" und "wie" der Weiterführung anstehen. Die Zahlen derer, die in der glücklichen Lage sind, ihr Lebenswerk innerhalb der Familie auf die nächste Generation zu übertragen, ist gering. Allen anderen wird nur übrig bleiben, sich auf die Suche nach geeigneten Übernehmern zu machen.

An die genannten Gruppen - Existenzgründer und Seniorunternehmer ohne Nachfolger in der Familie - richtet sich hauptsächlich der Vermittlungsservice, den die Handwerkskammern anbieten. Er wird von kompetenten Fachleuten mit Unterstützung der Unternehmensberater der Handwerkskammern geleitet.

Nutzen der Betriebsbörse

Eine der zahlreichen kostenlosen Serviceleistungen der Handwerkskammer ist die Betriebsbörse. Hier werden Angebote und Nachfragen von bzw. nach Handwerksbetrieben erfasst und Kontakt zwischen Interessenten hergestellt.

Die Betriebsbörse wendet sich zum einen an bestehende Unternehmen zum Beispiel:

Zum anderen bietet die Betriebsbörse Handwerksmeistern ihren Dienst an, die eine selbständige handwerkliche Existenz gründen möchten zum Beispiel durch:


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Gegenüber Auflösungen, Neugründungen und den klassischen Suchmöglichkeiten nach Übernahmepartnern wie Anzeigen etc., weist die Betriebsbörse aus Sicht der Betroffenen erhebliche Vorteile auf. Hier kann der Betriebsinhaber auf einen umfangreichen Adressenbestand konkreter Interessenten zurückgreifen.

Erleichtert wird dem Existenzgründer der Sprung in die Selbständigkeit, wenn er ein funktionierendes Unternehmen mit seinen Beschaffungs- und Absatzbeziehungen übernehmen kann. Die wesentlichen Pluspunkte sind in der Regel:

Der hohe Bestand an aktuellen Informationen zahlt sich für Anbieter und Nachfrager aus. Das breite Auswahlspektrum erhöht die Wahrscheinlichkeit, einen passenden Partner zu finden.

Die Daten der Anbieter und Nachfrager werden systematisch erfasst und regelmäßig ausgewertet. In der Angebotsdatei werden die Informationen der angebotenen Handwerksunternehmen wie Betriebsprogramm, Umsatz, Mitarbeiterzahl usw. erfasst. Grundlage hierfür ist ein speziell ausgearbeiteter Angebotsbogen.

Aufgrund der Angaben können die Fachleute der Handwerkskammer gezielt tätig werden und Vermittlungen auf die erfolgversprechenden Nachfragen beschränken.


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In der Nachfragedatei werden die persönlichen Daten des Nachfragers sowie das gewünschte Firmenprofil des gesuchten Betriebes festgehalten. Wichtig sind auch Angaben über die räumliche Flexibilität. Die Erfassung dieser Angaben erfolgt über einen speziellen Nachfragebogen.

Mit dem vorhandenen Datenbestand werden dann die eingehenden Anfragen verglichen. Passende Partner werden in Kontakt gebracht. In der Handwerkszeitung werden regelmäßig aus den aktuellen Nachfragen und Angeboten von den Sachbearbeitern der Betriebsbörsen, kleine Anzeigen-Texte formuliert und veröffentlicht.

Aus Datenschutzgründen werden die Annoncen mit einer Chiffre-Nummer versehen, um keinen direkten Rückschluss auf den speziellen Betrieb zuzulassen.

Datenschutz ist gewährleistet

In der Regel ziehen es Anbieter von Betrieben vor, dass ihre Absicht, das Unternehmen zu übergeben, erst dann bekannt wird, wenn der Nachfolger schon feststeht. Andernfalls können erfahrungsgemäß Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten sehr nervös werden.

Daher werden den Anbietern grundsätzlich die Anschriften der passenden Nachfrager mitgeteilt. Sicher ist es auch für die Nachfrager nicht erfreulich, wenn ihre Absicht, sich selbständig zu machen, bei den „falschen" Personen bekannt wird.

Sie haben die Möglichkeit, bestimmte Anschriften, mit denen sie in diesem Zusammenhang keinen Kontakt wünschen, in der Rubrik Sperrvermerke aufzulisten.

Häufig ist die Vermittlung ein schwieriges Geschäft, vor allem bei seltenen Branchen, speziellen Wünschen oder unbefriedigenden Betriebsergebnissen. Jedem Betriebsinhaber oder Nachfrager wird deshalb empfohlen, sich frühzeitig um die Betriebsvermittlung zu bemühen!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an ihre örtliche Handwerkskammer

Quelle: http://hwk-dortmund.de


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