Rechtsgebiete des Arbeitsrechts  Das Arbeitsrecht lässt sich in die folgenden Rechtsgebiete aufteilen: - Individualarbeitsrecht,
- Kollektivarbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Dazu zählen z. B. die Vorschriften über das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses, über die Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis und die Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Es geht um die Rechte und Pflichten zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem direkten Arbeitgeber. Auch die Vorschriften des Arbeitsschutzes (z. B. Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz) wirken unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein und können deshalb zum Individualarbeitsrecht gezählt werden. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft alle arbeitsrechtlichen Fragen, von denen die Arbeitnehmer als Gruppe (Kollektiv) betroffen sind, z. B. alle Arbeitnehmer eines Betriebs, alle Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Metallverarbeitung arbeiten. Dabei stehen die Gewerkschaften den Arbeitgeberverbänden oder ein Betriebsrat einem Arbeitgeber als Vertragspartner gegenüber. Zum kollektiven Arbeitsrecht zählen vor allem das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht. | Rechtsgebiete des Arbeitsrechts | | Individualarbeitsrecht | Kollektivarbeitsrecht | Beispiele - Gesetzesrecht
Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz - Richterrecht
Kündigung nur nach Abmahnung | Beispiele - Gesetzesrecht
Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht - Tarifrecht
Tarifvertrag für die metallverarbeitende Industrie - Richterrecht
"Übermaßverbot" bei Streik (Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts) | Kategoriezugehörigkeit Weitere Themen |