Aufgaben und Wesen des Arbeitsrechts
Die Arbeit dient dem Erwerb des Lebensunterhalts, In der modernen
Industriegesellschaft übt, nur ein geringer Teil unserer Mitmenschen
die Arbeit selbstständig aus. Die meisten nehmen Arbeit gegen
Entgelt an. Sie sind Arbeitnehmer, die sich in eine
betriebliche Gemeinschaft einzuordnen und nach den Weisungen
desjenigen zu richten haben, der ihnen die Arbeit gibt.
Arbeitnehmer verrichten ihre Arbeit in fremden Diensten, sie sind
also nicht selbstständig. Dem Arbeitgeber steht auch das Ergebnis
ihrer Arbeit zu.
Als persönlich und wirtschaftlich Abhängiger benötigt der
Arbeitnehmer Schutz. Diesen Schutz gibt das Arbeitsrecht. Es sichert
dem Arbeitnehmer die Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber dem
Arbeitgeber.
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht des Arbeitnehmers. Es ist die
rechtliche Ordnung, die für die in einem Betrieb/Unternehmen in
abhängiger Form geleistete Arbeit gilt.
Kategoriezugehörigkeit
Weitere Themen
Linkempfehlung
-
akademie.de
Wie lange Sie arbeiten dürfen und wann Sie Pause machen müssen!
|