Treppenbau

Treppenpodeste

Treppenpodeste sind Treppenabsätze am Anfang oder am Ende eines Treppenlaufes. Zwischenpodeste liegen zwischen zwei Treppenläufen.

Treppenpodeste haben die die Aufgabe, das Begehen einer Treppe zu erleichtern. Nach der DIN 18065 ist nach höchstens 18 Steigungen ein Podest anzuordnen.

Merke: Ein Podest soll mindestens so lang sein, wie die anschließende Treppe breit ist.

 

Podestlänge = Schrittmaß + 1 Auftrittsbreite
lp = 63 cm + b Regel I
lp = 3 * b Regel II

 

Nutzbare Treppenlaufbreite
Einfamilienhaus, Kellergeschosstreppen, Dachraumtreppen, Nottreppen 80 cm
Wohngebäude bis zu 2 Vollgeschossen 90 cm
2 Vollgeschossen, sowie Treppen in anderen Gebäuden (Verwaltung etc.) 100 cm

Treppengeländer

Treppengeländer sollen neben der Hilfe beim Begehen der Treppe zusätzlich gegen Absturz sichern. Sie bestehen aus dem Handlauf und der Geländerfüllung, die aus Holz oder anderen Materialien (Der Handel bietet vielfältige Halbfertigerzeugnisse an) bestehen können. Nicht zuletzt setzen sie gestalterische Akzente.

An Treppengeländern werden diverse Maße mit Sicherheitsrelevanz vorgeschrieben. Diese sollen das überklettern, durchrutschen etc. von Kindern verhindern.

Geländerhöhen
Minimum 90 cm
an Arbeitsstätten 100 cm
bei Absturzhöhen über 12 m 110 cm
Abstände
Abstand Handlauf - Wand Minimum 4 cm
Abstand senkrechter Geländerstäbe Maximum 12 cm
Abstand Podest (OFF) Geländerfüllung Maximum 12 cm

An Treppenläufen darf ein Würfel mit einer Kantenlänge von 15 cm nicht durch die Öffnungen passen!

Merke: Geländerfüllung dürfen keine horizontalen Elemente enthalten, um ein überklettern von Kindern zu verhindern!


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