Treppenbau

A

Die Schrittmaßregel

Merke: Mit der Schrittmaßregel werden die Steigungsverhältnisse von Treppen mit einem Neigungswinkel a von 30o Grad bis 37o Grad bestimmt!

Die zugelassenen Schrittlängen bei Gebäudetreppen liegen zwischen 59 cm und 65 cm (DIN 18065). Die Schrittmaßregel ergibt das Idealmaß (Schrittlänge) von 63 cm aus:

2 mal Steigungshöhe hs + 1 mal Auftrittsbreite b

Schrittmassregel - Idealmaß der Schrittlänge 63 cm

 

Beispiel:
Geschosshöhe hG = 2,75 m
Länge der Lauflinie lG  = 4,27 m
Nach der Schrittmaßregel rechnen wir:
2 * 2,75 m + 1 * 4,27 m = 9,77 m gesamte Strecke

977 cm ÷ 63 cm 15,5 Auftritte

Mit der Schrittlänge von 63 cm ergeben sich also 15,5 Auftritte. Natürlich kann es nur ganzzahlige Auftritte geben, daher wird auf- oder abgerundet. In diesem Fall runden wir ab!

Merke: Die Zahl der Steigungen ns ist stets
um eins größer als die zahl der Auftritte nA

ns = nA + 1

nA = ns - 1

Somit liegen für unser Beispiel 16 Steigungen vor!

Berechnen von Steigungshöhe und Auftrittsbreite:
Steigungshöhe hs = hg
ns
= 275 cm
16
= 17,2 cm
Auftrittsbreite b = lG
nA
= 427 cm
15
= 28,5 cm
Hinweis: Wie im Allgemeinen üblich wird bis 0,5 abgerundet, alles was darüber liegt aufgerundet. Hätten wir in unserem Beispiel die Auftritte aufgerundet (16 Auftritte ergibt 17 Steigungen) wären wir auf eine Steigungshöhe von 16.17 cm gekommen, was gegen die Bequemlichkeit spricht. Nicht zuletzt soll erwähnt werden das jeder weitere Auftritt den Preis der Treppe erhöht.

B

Die Bequemlichkeitsregel

Können Treppen aus konstruktiven Gründen nicht mit dem idealen Steigungsverhältnis 17 : 29 gebaut werden, sollte das ermittelte Steigungsverhältnis mit der Bequemlichkeits- oder Sicherheitsregel überprüft werden.

Die Bequemlichkeitsregel kann bei Treppen mit einem Neigungswinkel a ca. 30o Grad angewendet werden und ist am besten geeignet für Steigungen zwischen 16 cm und 18 cm.

Steigungsverhältnisse nach dieser Regel sind z.B.: 15 : 27 , 16 : 28 , 17 : 29 , 18 : 30 , 20 : 32

Bequemlichkeitsregel:
Auftrittsbreite - Steigungshöhe
b - hs
= 12 cm

C

Die Sicherheitsregel

Die Anwendung der Sicherheitsregel ergibt ein Steigungsverhältnis, das zwischen der Schrittmaßregel und der Bequemlichkeitsregel liegt. Diese Regel ist für alle Steigungen anwendbar. Selbst bei steilen Treppen sind mit dieser Regel die Auftritte noch breit genug.

Beispiele für Steigungsverhältnisse: 15 : 31 , 16 : 30 , 17 : 29 , 18 : 28 , 20 : 26

Sicherheitsregel:
Auftrittsbreite + Steigungshöhe
b + hs
= 46 cm

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