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Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren. Die erste Stufe bildet zwingend ein außergerichtliches Verfahren, in dem der Schuldner versuchen muss, eine Einigung mit seinen Gläubigern über eine Schuldenbereinigung zu erreichen.

Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zu Stande, schließt sich das gerichtliche Verfahren an, das sich wiederum in zwei Abschnitte gliedert. Im ersten Abschnitt kann das Gericht nochmals versuchen, eine gütliche Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner zu erzielen. Gelingt das nicht, folgt in einem zweiten Abschnitt das gerichtliche Insolvenzverfahren in der Form des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Dieses ist ein gegenüber dem Unternehmensinsolvenzverfahren wesentlich vereinfachtes Verfahren, das unter bestimmten Voraussetzungen sogar schriftlich durchgeführt werden kann. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens folgt die so genannte Wohlverhaltensperiode, die in der Regel sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet.

Der Schuldner muss für die Dauer dieser Periode den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten, der diese Beträge an die Gläubiger verteilt. Außerdem hat der Schuldner in dieser Zeit bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erlässt das Gericht dem Schuldner auf Antrag die restlichen Schulden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen.

Die Kosten der Verbraucherinsolvenz


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